Warum eine korrekte MwSt-Rechnung entscheidend ist
Eine Rechnung ist nicht nur eine Zahlungsaufforderung; es ist ein juristisches Dokument. Das Finanzamt stellt strenge Anforderungen daran, was auf einer Rechnung stehen muss. Wenn Ihre Rechnungen diese Anforderungen nicht erfüllen, riskieren Sie:
• Bußgelder: Das Finanzamt kann Bußgelder für fehlerhafte Administration verhängen.
• Nicht abzugsfähige Vorsteuer: Ihre Geschäftskunden können die MwSt nicht zurückfordern, wenn die Rechnung falsch ist, was Ihrer Kundenbeziehung schadet.
• Probleme bei Prüfungen: Eine unordentliche Administration löst tiefere Prüfungen und Korrekturen aus.
Für Webshops ist es aufgrund internationaler Verkäufe, verschiedener MwSt-Sätze und hoher Volumina noch komplexer.
Basisanforderungen: Was muss auf einer Rechnung stehen?
Laut Gesetz muss jede Rechnung mindestens folgende Daten enthalten:
1. Ihre Daten (Lieferant):
• Gesetzlicher Name (oder registrierter Handelsname)
• Vollständige Adresse (kein Postfach)
• KvK-Nummer (Handelskammer)
• MwSt-Nummer
2. Daten des Kunden:
• Name (Firmenname oder Name der Privatperson)
• Vollständige Adresse
• Bei B2B Ausland: deren MwSt-Nummer (für Reverse Charge)
3. Rechnungsdaten:
• Einzigartige und fortlaufende Rechnungsnummer
• Rechnungsdatum (Versanddatum)
• Lieferdatum (wenn abweichend vom Rechnungsdatum)
4. Die Produkte/Dienstleistungen:
• Klare Beschreibung dessen, was geliefert wurde
• Menge oder Umfang
• Einzelpreis ohne MwSt
5. Finanzielle Beträge:
• Nettobetrag (ohne MwSt)
• Angewandter MwSt-Satz (z.B. 19%, 7%, 0% in DE; 21%, 9% in NL)
• MwSt-Betrag (in Euro)
• Gesamtbetrag (inkl. MwSt)
MwSt für Webshops: Spezifische Situationen
Für Webshops gibt es einige spezifische Situationen, die die Rechnungsstellung komplexer machen:
1. Verkäufe an inländische Verbraucher (B2C)
• Standard-MwSt anwenden.
• Rechnungspflicht? Offiziell oft nicht für B2C, aber empfohlen für Administration und Retouren.
2. Verkäufe an inländische Unternehmen (B2B)
• Standard-MwSt anwenden.
• Rechnungspflicht? JA, muss alle Anforderungen erfüllen.
3. Verkäufe an Verbraucher in der EU (B2C EU) - OSS-Regelung
• Seit Juli 2021: Wenn Gesamt-EU-Umsatz > 10.000 €/Jahr, müssen Sie die MwSt des Bestimmungslandes berechnen.
• Beispiel: Kunde in Frankreich = 20% französische MwSt.
• Sie melden diese MwSt über das One-Stop-Shop (OSS) Portal.
• Auf der Rechnung: Ausländischen MwSt-Satz angeben.
4. Verkäufe an Unternehmen in der EU (B2B EU) - Innergemeinschaftlich
• Wenn der Kunde eine valide MwSt-Nummer hat: Fakturieren mit 0% MwSt (Reverse Charge / Innergemeinschaftliche Lieferung).
• Auf der Rechnung: Vermerk 'Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers' oder 'Reverse Charge' und die MwSt-Nummer des Kunden.
• Pflicht: MwSt-Nummer im VIES-Register prüfen und ZM-Meldung abgeben.
5. Verkäufe außerhalb der EU (Export)
• Immer 0% MwSt (Ausfuhrlieferung).
• Sie müssen nachweisen können, dass die Waren die EU verlassen haben (Zolldokumente).
Kleinbetragsrechnung: Wann ist das erlaubt?
Für kleine Beträge (in Deutschland bis 250 € brutto) können Sie eine Kleinbetragsrechnung senden (oft der Kassenbon).
Geringere Anforderungen:
• Kundendaten nicht verpflichtend
• Nur Datum, Ihr Name, Produkte, MwSt-Betrag und Gesamt sind nötig.
Dennoch ist es für Webshops oft einfacher, für alle dasselbe Standardmodell zu nutzen, da die Software ohnehin alles automatisch generiert.
Häufige Fehler, die Sie vermeiden sollten
1. Falscher MwSt-Satz für Ausland:
Inländische MwSt an einen ausländischen Kunden berechnen, obwohl Sie die 10.000 € Schwelle überschreiten. Sie müssen dann dem ausländischen Fiskus MwSt zahlen, haben aber die falsche eingenommen.
2. Nicht fortlaufende Rechnungsnummern:
Lücken in Ihrer Nummerierung (z.B. 1001, 1002, 1005) sind verdächtig für das Finanzamt. Stellen Sie sicher, dass Ihre Software fortlaufend nummeriert.
3. Reverse Charge ohne valide MwSt-Nummer:
Zu 0% an eine ausländische Firma liefern, ohne deren MwSt-Nummer zu prüfen. Wenn die Nummer ungültig ist, müssen SIE die MwSt zahlen.
4. Keine Rechnung für Anzahlungen:
Auch für Vorauszahlungen (was in Webshops Standard ist) müssen Sie eine Rechnung senden.
5. Postfach-Adresse:
Nur ein Postfach als Firmenadresse zu nutzen, ist auf einer Rechnung nicht zulässig.
Automatisierung: Die Lösung für Webshops
Rechnungen manuell in Word oder Excel zu erstellen, ist für einen Webshop mit mehr als 10 Bestellungen pro Monat unmöglich. Das Fehlerrisiko ist zu groß und es kostet zu viel Zeit.
Wie Winkel Factuur das löst:
• Direkte Verbindung: Verbindet mit Shopify, WooCommerce, bol.com, Amazon.
• Automatische MwSt-Berechnung: Das System schaut auf das Land des Kunden und den Kundentyp (B2B/B2C) und wendet automatisch den richtigen Satz an (OSS, ICP, Inland).
• VIES-Validierung: Prüft automatisch ausländische MwSt-Nummern für Reverse Charge.
• Automatischer Versand: Sendet die PDF-Rechnung (und UBL) per E-Mail an den Kunden, sobald die Bestellung verarbeitet ist.
• Archivierung: Bewahrt alle Rechnungen für 7-10 Jahre auf (gesetzliche Pflicht).
Mit Automatisierung verwandeln Sie einen fehleranfälligen Prozess in ein 'Set-and-Forget'-System, das immer compliant ist.