Was ist Umsatzsteuer?
Umsatzsteuer (in der Umgangssprache oft Mehrwertsteuer oder MwSt genannt) ist eine indirekte Steuer, die der Staat auf den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen erhebt.
Das Prinzip ist einfach:
1. Sie verkaufen ein Produkt für 100 €.
2. Sie berechnen dem Kunden 19% MwSt (19 €).
3. Der Kunde zahlt Ihnen 119 €.
4. Sie müssen diese 19 € an das Finanzamt abführen.
Im Wesentlichen sind Sie als Unternehmer also 'Inkassobüro' für den Staat: Sie kassieren die Steuer vom Verbraucher und zahlen sie an das Finanzamt weiter.
Vorsteuer: MwSt zurückfordern
Das System hat auch eine positive Seite für Unternehmer: Vorsteuerabzug.
Wenn Sie Kosten für Ihr Unternehmen machen (z.B. Einkauf von Waren, Laptop, Büromiete), zahlen Sie darauf auch MwSt an Ihren Lieferanten. Diese gezahlte MwSt dürfen Sie von der MwSt abziehen, die Sie an das Finanzamt zahlen müssen.
Beispiel:
• Sie haben 1.000 € MwSt von Kunden eingenommen (Umsatzsteuer).
• Sie haben 400 € MwSt an Lieferanten gezahlt (Vorsteuer).
• Sie zahlen an das Finanzamt: 1.000 - 400 = 600 €.
Endverbraucher können keine MwSt zurückfordern; sie tragen die volle Last der Steuer.
MwSt-Sätze in Deutschland
In Deutschland gibt es verschiedene MwSt-Sätze. Es ist wichtig, den richtigen Satz anzuwenden:
1. Regelsatz: 19%
Gilt für die meisten Produkte und Dienstleistungen: Elektronik, Kleidung, Beratung, Webdesign, etc.
2. Ermäßigter Satz: 7%
Gilt für bestimmte Güter des täglichen Bedarfs und Kultur: Lebensmittel (außer Luxusgüter und Getränke), Bücher, Zeitungen, Hotelübernachtungen, Kunst, Tickets für Konzerte.
3. Nullsatz: 0%
Gilt für bestimmte grenzüberschreitende Transaktionen (Export, innergemeinschaftliche Lieferung) und einige spezifische Dienstleistungen (z.B. Solaranlagen seit 2023).
4. Steuerfrei
Manche Leistungen sind ganz von der Umsatzsteuer befreit, z.B. medizinische Behandlungen, Versicherungen, Finanzdienstleistungen. Achtung: Hier haben Sie oft auch keinen Vorsteuerabzug!
Umsatzsteuervoranmeldung
Als Unternehmer müssen Sie regelmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Darin erklären Sie, wie viel Umsatz Sie gemacht haben, wie viel MwSt Sie eingenommen haben und wie viel Vorsteuer Sie abziehen.
Wie oft?
• Monatlich: Bei hoher Steuerschuld (> 7.500 € im Vorjahr) und für Neugründer oft in den ersten Jahren.
• Vierteljährlich: Der Standard für die meisten KMU (Steuerschuld 1.000 - 7.500 €).
• Jährlich: Bei sehr geringer Steuerschuld (< 1.000 €).
Zusätzlich müssen Sie einmal im Jahr eine Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben, die alle Voranmeldungen zusammenfasst und korrigiert.
Kleinunternehmerregelung
Für sehr kleine Unternehmen gibt es die Kleinunternehmerregelung (nach § 19 UStG).
Bedingungen:
• Umsatz im Vorjahr < 22.000 €
• Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich < 50.000 €
Vorteil: Sie müssen keine Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen und nicht ans Finanzamt abführen. Das macht Ihre Produkte für Privatkunden billiger oder erhöht Ihre Marge.
Nachteil: Sie dürfen auch keine Vorsteuer ziehen. Wenn Sie also viel investieren müssen, ist das ein Nachteil. Außerdem wirkt es für B2B-Kunden manchmal weniger professionell.
Für Webshops ist die Kleinunternehmerregelung oft nur ganz am Anfang interessant, da man schnell über die Umsatzgrenze kommt.
MwSt für Webshops: OSS und Ausland
Wenn Sie als Webshop an Kunden im EU-Ausland verkaufen, gelten spezielle Regeln:
B2B (an Unternehmen):
Sie liefern oft steuerfrei (innergemeinschaftliche Lieferung), wenn der Kunde eine gültige USt-IdNr. hat. Der Kunde versteuert den Erwerb in seinem Land.
B2C (an Privatpersonen):
• Bis 10.000 € Gesamt-EU-Umsatz: Sie berechnen deutsche MwSt.
• Ab 10.000 €: Sie müssen die MwSt des Ziellandes berechnen (z.B. 21% für Niederlande, 20% für Frankreich).
• Um sich nicht in jedem Land registrieren zu müssen, nutzen Sie das OSS-Verfahren (One-Stop-Shop), um diese ausländische MwSt zentral in Deutschland zu melden.